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   VGH Bayern, 23.04.2018 - 19 CE 18.851   

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https://dejure.org/2018,16594
VGH Bayern, 23.04.2018 - 19 CE 18.851 (https://dejure.org/2018,16594)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.04.2018 - 19 CE 18.851 (https://dejure.org/2018,16594)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. April 2018 - 19 CE 18.851 (https://dejure.org/2018,16594)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 10 Abs. 3 S. 1, § 25a Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 60 Abs. 7, § 60a; GG Art. 6; AsylG § 34a
    Keine Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen mangels eines seit vier Jahren ununterbrochen erlaubten, geduldeten oder gestatteten Aufenthalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Keine Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen mangels eines seit vier Jahren ununterbrochen erlaubten, geduldeten oder gestatteten Aufenthalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen bei einem seit vier Jahren ununterbrochen erlaubten, geduldeten oder gestatteten Aufenthalts

  • rechtsportal.de

    Vierjahreszeitraum; Unterbrechung; Aufenthaltserlaubnis; gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende; Abschiebungsverbot für Mutter; verfahrensbezogene Duldung; Missachtung der Ausreiseverpflichtung; Hängebeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2016 - 18 B 696/16

    Geduldet; Duldung; verfahrensbezogen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2018 - 19 CE 18.851
    Die in diesem Zeitraum eingelegten Rechtsmittel haben zu rein verfahrensbezogenen Duldungen geführt, also nicht zu einem geduldeten Aufenthalt im Sinn des § 25a Abs. 1 Satz 1 AufenthG, der auf den erforderlichen Vierjahreszeitraum angerechnet werden könnte (vgl. OVG NRW, B.v. 17.8.2016 - 18 B 696/16).
  • VG Regensburg, 16.03.2018 - RO 9 E 18.317

    Aufenthaltserlaubnis: Kein Duldungsanspruch eines Jugendlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2018 - 19 CE 18.851
    Gegen den Bescheid erhoben die Antragsteller am 2. März 2018 Klage und suchten beim Verwaltungsgericht um vorläufigen Rechtsschutz nach (RO 9 K 18.318/RO 9 E 18.317).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2020 - 11 S 427/20

    Erlaubnisfiktion des § 81 Abs. 3 S. 1 AufenthaltG 2004 - Passivlegitimation des

    Die Frage ist in der Rechtsprechung einiger Obergerichte verneint worden (vgl. - teilweise zu § 25b AufenthG - Bay. VGH, Beschlüsse vom 13.05.2019 - 10 CE 19.811 -, juris Rn. 12, und vom 23.04.2018 - 19 CE 18.851 -, juris Rn. 25; Nds. OVG, Beschluss vom 28.05.2018 - 8 ME 31/18 -, juris Rn. 4; OVG B.-Bbg., Beschluss vom 11.01.2018 - OVG 11 S 98.17 -, juris Rn. 8; OVG NRW, Beschluss vom 19.10.2017 - 18 B 1197/17 -, juris Rn. 2; offenlassend VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.05.2018 - 11 S 1810/16 -, juris Rn. 63).
  • VG Augsburg, 02.04.2019 - Au 6 E 19.389

    Keine Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden

    Sie könnten nicht auf die Zeit für den erforderlichen Vierjahreszeitraum angerechnet werden (BayVGH, B.v. 23.4.2018 - 19 CE 18.851; OVG NW, B.v. 17.8.2016 - 18 B 696/16).

    Dabei sind rein verfahrensbezogene Duldungen, die einen vorübergehenden Aufenthalt im Bundesgebiet nur für die Dauer eines Verfahrens ermöglichen sollen, in dem es um die Frage geht, ob dem Ausländer ein Aufenthaltsrecht oder zumindest ein (materieller) Anspruch auf Aussetzung seiner Abschiebung (Duldung) zusteht, nicht als geduldeter Aufenthalt im Sinne des § 25a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG zu sehen und nicht auf den Vierjahreszeitraum anzurechnen (BayVGH, B.v. 23.4.2018 - 19 CE 18.851 - juris Rn. 25; OVG NW, B.v. 17.8.2016 - 18 B 696/16 - juris Rn. 3).

  • VGH Bayern, 13.05.2019 - 10 CE 19.811

    Erfolgloser Antrag gegen Abschiebungsandrohung

    In Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass die Tatbestandsvoraussetzung des § 25a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG nur dann erfüllt ist, wenn der Betreffende einen materiellen Duldungsgrund für sich in Anspruch nehmen kann (BayVGH, B.v. 23.4.2018 - 19 CE 18.851 - juris Rn. 25; OVG NW, B.v. 17.8.2016 -18 B 696/16 - juris; NdsOVG, B.v. 28.5.2018 - 8 ME 31/18 - juris Rn. 4 m.w.N.), also eine verfahrensbezogene Duldung nicht ausreicht.
  • VG Cottbus, 24.01.2020 - 3 L 523/19
    Auch kann es nicht Sinn und Zweck eines behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens sein, das dem Erlass oder der Überprüfung einer Entscheidung dient, die Voraussetzungen für eine positive Entscheidung erst herbeizuführen (vgl. zu § 25a AufenthG: VGH Bayern, Beschl. v. 23. April 2018 - 19 CE 18.851 -, juris, Rn. 25; VG Augsburg, Beschl. v. 02. April 2019 - Au 6 E 19.389 -, juris, rn. 51; zu dem in diesem Punkt wortgleichen § 25b Abs. 1 AufenthG: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11 Juni 2019 - OVG 11 S 37.19 -, juris; Beschl. v. 11. Januar 2018 - OVG 11 S 98.17 -, juris, Rn. 8 f., m. w. N.; Beschl. d. Kammer v. 06. Juni 2019 - VG 3 L 282/19 -, n.v.).
  • VG Würzburg, 24.02.2020 - W 8 E 20.267

    Einstweilige Anordnung, Aussetzung der Abschiebung, kein Anordnungsanspruch,

    Denn rein verfahrensbezogene Duldungen, die einen vorübergehenden Aufenthalt im Bundesgebiet nur für die Dauer eines Verfahrens ermöglichen sollen, in dem es um die Frage geht, ob dem Ausländer ein Aufenthaltsrecht oder zumindest ein (materieller) Anspruch auf Aussetzung seiner Abschiebung (Duldung) zusteht, können nicht auf den erforderlichen Vierjahreszeitraum im Sinne des § 25a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG angerechnet werden (BayVGH, B.v. 23.4.2018 - 19 CE 18.851 - juris Rn. 25; OVG NRW, B.v. 17.8.2016 - 18 B 696/16 - juris).
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